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Früher waren Häuser nicht immer nummeriert. Hier genügten Beschreibungen, die Häuser bekamen Namen oder auch Wappen. Mit steigender Bevölkerungszahl und der Vergrößerung der Städte oder der Dörfer wurde dies aber mit der Zeit immer unübersichtlicher. So musste ein definiertes System her und die Häuser sind mit eigenen Hausnummern versehen worden. Ein einheitliches System ist aufgrund der regional unterschiedlichen Einführung der Hausnummernpflicht jedoch bis heute nicht gefunden.
Jeder Eigentümer von Häusern ist verpflichtet, eine eigene Hausnummer zu befestigen. Dies ist auch im Baugesetzbuch § 126 im Absatz 3 festgelegt. So hat ein Eigentümer das Grundstück mit der von seiner Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Wie jedoch die Kennzeichnung genau zu erfolgen hat, was dabei erlaubt ist und was auch nicht, ist in den Städten und Gemeinden selbst geregelt. Ganz mannigfache Festlegungen und Vorschriften begegnen den Eigentümern hier, wenn die in jene Verordnungen der Kommunen hineinsehen. Während in der einen Gemeinde eine normale Beschilderung reicht, eine anderen wiederum eine beleuchtete Hausnummer.
Es gibt somit verschiedene Vorschriften zum Befestigen einer Hausnummer. In einigen Städten zum Beispiel müssen die Nummern auf einem wetterfesten Material befestigt sein und zusätzlich in der definierten Höhe und stets rechts neben der Eingangstür angebracht sein. In anderen Städten geht es nicht nur um die Hausnummern selbst, sondern um die Grundstücksnummern, denn an diesen Orten müssen auch unbebaute Grundstücke mit einer Nummer versehen werden. Die Zahlen müssen oftmals wenigstens zehn Zentimeter hoch sein und sich ausdrücklich vom Untergrund abheben. Einige Städte schreiben zur Befestigung auch das Material vor und möchte die Nummernschilder in Kobaltblau aus einem emailliertem Eisenblech.
Eine besondere Befestigung verlangen beleuchtete Hausnummern. Einige Städte schreiben sogar beleuchtete Hausnummern vor, welche in der Nacht ununterbrochen zu leuchten haben. Dies ist auch nachvollziehbar und die Städte und Gemeinden bitten zumeist auch freiwillig darum, dass die Eigentümer die Gebäude mit diesen beleuchteten Hausnummern ausrüsten. Diese Beleuchtung ist wohl die typische Vorschrift, um das Haus zu kennzeichnen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass sich vor allem Rettungskräfte auch in der Nacht gut in der Straße an den Häusern orientieren können.
Quellenangaben: