Garage als Lagerraum nutzen

Garagen können nicht nur zum Abstellen des Autos genutzt werden. Sie dienen bei vielen Besitzern einer Garage oft als Lagerraum oder als kleine Werkstatt, um am Auto oder im Haushalt etwas reparieren zu können. Eine Garage war bereits häufig die Keimzelle von Unternehmen, die heute einen großen Namen tragen. So haben Apple und Hewlett Packard von einer Garage aus den Weltmarkt erobert. Wer sich beispielsweise als Handwerker selbstständig machen möchte, überlegt vielleicht, zunächst die Garage als Lagerraum einzurichten. Doch hierzulande können Probleme auftreten, wenn die Garage als Arbeitsraum oder Lagerraum genutzt wird.

Zweckentfremdung der Garage

In Deutschland gibt es rechtliche Festlegungen, die besagen, dass Garagen dazu dienen, Kraftfahrzeuge wettergeschützt abzustellen. Garagen kann man mieten oder auch kaufen. Wenn im Mietvertrag der Garage die Nutzung als Lagerraum oder Werkstatt untersagt wurde, darf sie tatsächlich nur für das Abstellen eines Autos genutzt werden. Wer auf privater Basis etwas in seiner gemieteten Garage lagert, bastelt oder repariert, darf dies im Einzelfall tun. Auf keinen Fall darf das Lagern in der Garage jedoch zum Dauerzustand werden. Wer im Arbeitsanzug immer wieder laut hämmernd oder klopfend seine Nachbarn stört, kann sich erheblichen Ärger einhandeln. In Absprache mit dem Vermieter kann jedoch eine vertragliche Basis geschaffen werden, um die Garage als Lagerraum nutzen zu können.

Behördliche Genehmigungen für Nutzungsänderung

Der Vermieter muss sich allerdings um eine behördliche Nutzungsänderung der Garage kümmern, damit Rechtssicherheit herrscht. Sollten bei einer Firmengründung oder der geplanten privaten Nutzung der Garage als Lagerraum bauliche Änderungen notwendig sein, darf dies nur im Rahmen des aktuellen Bebauungsplanes und der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes erfolgen. Auskunft erteilt dazu das örtliche Bauamt. Auch wenn alle rechtlichen Vorgaben geklärt und eingehalten wurden, darf sich niemand durch die Arbeiten in der Garage gestört fühlen. Dazu gehört auch, dass Personen nicht durch die eventuell eingelagerten Stoffe in der Garagenwerkstatt gesundheitlich gefährdet werden. Die Brandschutzverordnung und eventuelle Umweltauflagen müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Nur wenn diese Bedingungen alle erfüllt sind, ist es möglich, auf Dauer seinen Lagerraum in einer Garage einzurichten.

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